Der Senat der Leibniz Universität Hannover hat heute beschlossen, dass ab sofort von allen Studierenden die durchgängige und unbedingte Maskenpflicht in allen Lehrveranstaltungen einzuhalten ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden kann. Damit eine gute Verständlichkeit während der Veranstaltung gewährleistet werden kann, können Lehrende weiterhin die Maske abnehmen, sofern der Mindestabstand eingehalten wird.
Wir bitten alle Studierenden, sich ohne Aufforderung an diese neue Regelung zu halten. Denn nur so können wir den Lehrbetrieb in Präsenz so lange wie möglich aufrecht erhalten.